Ein leiser Innenhof mit einer einzelnen Bank im Schatten, frühes Licht. Keine Menschen im Bild — ein Moment zum Durchatmen, bevor das Praktische beginnt.
Erst durchatmen. Dann das Praktische.
Es eilt nicht. Die Kasse ist da, wenn Sie soweit sind. Was wir am Anfang brauchen, ist überschaubar — die Sterbeurkunde und der Mitgliedsausweis. Den Rest besprechen wir.
Benötigt
Sterbeurkunde
Benötigt
Mitgliedsausweis
Fünf Schritte. Mehr braucht es nicht.
- 01
Todesfall melden
Der Sterbefall wird der Kasse gemeldet. Benötigt werden die Sterbeurkunde und der Mitgliedsausweis. Die Meldung ist auch über das Kontaktformular möglich.
- 02
Anspruch prüfen
Ein Anspruch besteht, wenn das Mitglied mindestens sechs Monate der Kasse angehört hat und die Beiträge rechtzeitig gezahlt wurden. Bei Tod durch Unfall entfällt die Wartezeit.
- 03
Sterbegeld auszahlen
Nach Eingang aller Unterlagen erfolgt die Auszahlung zeitnah. Die Kasse zahlt mit befreiender Wirkung an den Inhaber des Mitgliedsausweises.
- 04
Bestattungskosten erstatten
Wurde das Begräbnis von einer anderen Person bezahlt, können nachgewiesene Bestattungskosten bis zur Höhe des Sterbegeldes erstattet werden.
- 05
Persönliche Unterstützung
Für alle Fragen rund um die Leistungsbeantragung stehen wir Angehörigen jederzeit persönlich zur Verfügung.
Wann ein Anspruch besteht.
Anspruch auf Sterbegeld besteht, wenn das Mitglied mindestens sechs Monate der Kasse angehört hat und die Beiträge rechtzeitig gezahlt wurden.
Bei Tod durch Unfall entfällt die Wartezeit — der Anspruch besteht sofort ab Beginn der Mitgliedschaft.
Wann der Anspruch verjährt.
Der Anspruch auf Sterbegeld verjährt nach fünf Jahren — gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Leistung erstmals hätte geltend gemacht werden können.
Bei späterer Meldung — etwa wenn der Mitgliedsausweis verlegt war — bitte rufen Sie uns an. Wir finden einen Weg.
Hinweis
Sie können den Todesfall auch über unser Kontaktformular oder telefonisch unter 06897 / 61205 melden.
Rufen Sie an, wenn Sie soweit sind. Wir nehmen uns Zeit.
Für alle Fragen rund um die Leistungsbeantragung stehen wir Angehörigen persönlich zur Verfügung.
Oder direkt anrufen: 06897 / 61205
Was Mitglieder am häufigsten fragen.
Wenn Ihre Frage hier nicht steht — rufen Sie einfach an. Wir nehmen uns Zeit.