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Erste Schritte

Erst durchatmen. Dann das Praktische.

Es eilt nicht. Die Kasse ist da, wenn Sie soweit sind. Was wir am Anfang brauchen, ist überschaubar — die Sterbeurkunde und der Mitgliedsausweis. Den Rest besprechen wir.

Benötigt

Sterbeurkunde

Benötigt

Mitgliedsausweis

Der Ablauf

Fünf Schritte. Mehr braucht es nicht.

  1. 01

    Todesfall melden

    Der Sterbefall wird der Kasse gemeldet. Benötigt werden die Sterbeurkunde und der Mitgliedsausweis. Die Meldung ist auch über das Kontaktformular möglich.

  2. 02

    Anspruch prüfen

    Ein Anspruch besteht, wenn das Mitglied mindestens sechs Monate der Kasse angehört hat und die Beiträge rechtzeitig gezahlt wurden. Bei Tod durch Unfall entfällt die Wartezeit.

  3. 03

    Sterbegeld auszahlen

    Nach Eingang aller Unterlagen erfolgt die Auszahlung zeitnah. Die Kasse zahlt mit befreiender Wirkung an den Inhaber des Mitgliedsausweises.

  4. 04

    Bestattungskosten erstatten

    Wurde das Begräbnis von einer anderen Person bezahlt, können nachgewiesene Bestattungskosten bis zur Höhe des Sterbegeldes erstattet werden.

  5. 05

    Persönliche Unterstützung

    Für alle Fragen rund um die Leistungsbeantragung stehen wir Angehörigen jederzeit persönlich zur Verfügung.

Anspruchsvoraussetzungen

Wann ein Anspruch besteht.

Anspruch auf Sterbegeld besteht, wenn das Mitglied mindestens sechs Monate der Kasse angehört hat und die Beiträge rechtzeitig gezahlt wurden.

Bei Tod durch Unfall entfällt die Wartezeit — der Anspruch besteht sofort ab Beginn der Mitgliedschaft.

Verjährung

Wann der Anspruch verjährt.

Der Anspruch auf Sterbegeld verjährt nach fünf Jahren — gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Leistung erstmals hätte geltend gemacht werden können.

Bei späterer Meldung — etwa wenn der Mitgliedsausweis verlegt war — bitte rufen Sie uns an. Wir finden einen Weg.

Hinweis

Sie können den Todesfall auch über unser Kontaktformular oder telefonisch unter 06897 / 61205 melden.

Wir sind da

Rufen Sie an, wenn Sie soweit sind. Wir nehmen uns Zeit.

Für alle Fragen rund um die Leistungsbeantragung stehen wir Angehörigen persönlich zur Verfügung.

Oder direkt anrufen: 06897 / 61205

Häufige Fragen

Was Mitglieder am häufigsten fragen.

Wenn Ihre Frage hier nicht steht — rufen Sie einfach an. Wir nehmen uns Zeit.

Was muss ich im Trauerfall tun?
Rufen Sie an, wann es passt — es eilt nicht. Wir brauchen die Sterbeurkunde und den Mitgliedsausweis. Den Rest besprechen wir persönlich.
Wie schnell wird das Sterbegeld ausgezahlt?
Nach Eingang aller Unterlagen erfolgt die Auszahlung zeitnah und ohne Bürokratie.
Was gilt, wenn das Mitglied weniger als sechs Monate dabei war?
Ohne Unfall besteht in den ersten sechs Monaten kein Anspruch. Bei Tod durch Unfall entfällt die Wartezeit — der Anspruch besteht ab Beginn der Mitgliedschaft.
Wann verjährt der Anspruch?
Nach fünf Jahren, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Leistung erstmals hätte geltend gemacht werden können. Bei späterer Meldung rufen Sie uns trotzdem an — wir finden einen Weg.
An wen wird ausgezahlt?
An den Inhaber des Mitgliedsausweises, mit befreiender Wirkung. Wurde das Begräbnis von einer anderen Person bezahlt, können Bestattungskosten bis zur Höhe des Sterbegeldes erstattet werden.