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Sterbebeihilfskasse · seit 1968

Gemeinsamvorsorgenfüreinander da.

Der Verlust eines geliebten Menschen ist schwer genug. Niemand sollte in dieser Zeit zusätzlich mit Geldsorgen kämpfen — unsere Kasse fängt das ab, seit über fünfzig Jahren.

Auf einen Blick

Eine Form der Vorsorge, die seit Generationen einfach funktioniert.

Keine Versicherung im klassischen Sinn, sondern eine kleine Gemeinschaft im DRK Ortsverein Quierschied. Jeder Beitrag bleibt in der Kasse — und kommt den Familien zugute, die ihn brauchen.

50+Jahre verlässliche Gemeinschaft.
4Leistungsstufen — 300 bis 3.000 €.
2,10 €Jahresbeitrag im Einstiegstarif.
6 Mt.Wartezeit. Bei Unfall: sofort.
Leistungen

Was die Kasse für Sie leistet.

Kein Kleingedrucktes, keine komplizierten Bedingungen. Was wir versprechen, steht hier — in fünf klaren Punkten.

Nicht gewinnorientiert. Jeder eingezahlte Euro fließt zurück in die Gemeinschaft — und ist damit für die Familie da, die ihn gerade braucht.

  1. 01

    Finanzielle Unterstützung im Todesfall

  2. 02

    Klare, faire und stabile Beiträge

  3. 03

    Keine komplizierten Bedingungen

  4. 04

    Persönliche Ansprechpartner vor Ort

  5. 05

    Schnelle und unbürokratische Auszahlung

Was uns von einer Versicherung unterscheidet

Wir sind keine Versicherung — wir sind Nachbarn.

Die Kasse arbeitet nicht für Aktionäre, sondern für ihre Mitglieder. Vier Quierschieder verwalten sie ehrenamtlich — ohne Provisionen, ohne Verkaufsdruck. Wer hier einzahlt, zahlt in eine Gemeinschaft, die ihn kennt.

Mitgliedschaft

Beitritt bis zum 30. Lebensjahr.

Ein Stück Papier, eine Unterschrift, eine Prüfung durch den Vorstand. Mehr braucht es nicht. Auch Kinder können aufgenommen werden — mit Einwilligung der Eltern.

30 J.Höchstalter
½Kinderbeitrag
10×Mehrfach möglich
Hilfe im Todesfall

Wenn ein Mensch geht, sind wir da.

So läuft es ab, wenn ein Trauerfall eintritt — in drei klaren Schritten. Den Rest besprechen wir persönlich. Niemand sollte in einer solchen Zeit mit Formularen kämpfen.

01

Anrufen — wann es passt

Ein kurzer Anruf genügt. Sie müssen nichts vorbereiten, wir leiten Sie behutsam durch die nächsten Schritte. Es eilt nicht.

02

Sterbeurkunde & Ausweis

Diese beiden Unterlagen brauchen wir, um den Anspruch zu prüfen. Bei Tod durch Unfall entfällt jede Wartezeit.

03

Auszahlung an die Familie

Nach der Prüfung zahlen wir das Sterbegeld zeitnah und ohne Bürokratie an die Angehörigen aus.

Eine Gemeinschaft, die trägt — weil jeder ein Stück mitträgt.

Christian Westrich

1. Geschäftsführer

Jetzt vorsorgen

Werden Sie Teil einer Gemeinschaft, die hält.

Gerne beraten wir Sie persönlich. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns — wir nehmen uns Zeit.

Oder direkt anrufen: 06897 / 61205

Häufige Fragen

Was Mitglieder am häufigsten fragen.

Wenn Ihre Frage hier nicht steht — rufen Sie einfach an. Wir nehmen uns Zeit.

Was ist eine Sterbebeihilfskasse — und wie unterscheidet sie sich von einer Versicherung?
Wir sind keine Versicherung im rechtlichen Sinn, sondern ein nicht gewinnorientierter Verein, getragen vom DRK Ortsverein Quierschied. Die Beiträge fließen ausschließlich an die Mitglieder zurück — es gibt keine Aktionäre, keine Provisionen, keinen Verkaufsdruck.
Wer kann der Kasse beitreten?
Jede Person bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Auch Kinder können von ihren Eltern angemeldet werden — sie zahlen die Hälfte des Erwachsenenbeitrags.
Wie hoch ist das Sterbegeld?
Je nach gewähltem Tarif zwischen 300 € und 3.000 €. Mehrfachversicherung bis zum Zehnfachen ist möglich, etwa um Bestattung und Folgekosten gemeinsam abzudecken.
Was kostet die Mitgliedschaft im Jahr?
Der Jahresbeitrag beginnt bei 2,10 € im Einstiegstarif. Hinzu kommt ein einmaliges Eintrittsgeld zwischen 30 € und 50 €, abhängig vom Alter beim Beitritt.
Gibt es eine Wartezeit, bevor ein Anspruch besteht?
Ja, sechs Monate ab Beginn der Mitgliedschaft. Bei Tod durch Unfall entfällt die Wartezeit — der Anspruch besteht sofort.
Wer wird im Todesfall ausgezahlt?
Die Kasse zahlt mit befreiender Wirkung an den Inhaber des Mitgliedsausweises. Wurde das Begräbnis von einer anderen Person bezahlt, können nachgewiesene Bestattungskosten bis zur Höhe des Sterbegeldes erstattet werden.